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Bestell- und Produktionsablauf: Auftragsablauf Wie funktioniert eine Bestellung bei Keram. Veredelung Böck und wie sicher ist es? Diese Fragen beantworten wir Ihnen hier. Wir liefern, was Sie bestellen. Damit es keine Missverständnisse gibt, haben wir einen festgelegten Produktionsablauf. Abweichungen hiervon sind möglich, sollten dann aber in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
Termin Sie bekommen bei jedem Druckjob die nötigen Arbeitstage angegeben. Wollen Sie dies beschleunigen, teilen Sie es uns bitte mit, bzw. nutzen Sie dann unseren FASTER 4U Druck.Den Aufpreis hierfür finden Sie in unserer Preisliste.
Sicherheit Bei uns wird Sicherheit groß geschrieben, deshalb produzieren wir nur das, was Sie als Muster gesehen haben **. Nach Freigabe per FAX startet die Produktion. Verzichten Sie auf diesen Auftragsablauf (z.B. beim FASTER 4U Druck), kann nur auf Ihr eigenes Risiko produziert werden. Wir empfehlen dies nur bei Kunden, die bereits mit uns zusammen gearbeitet haben.
Unsere 12 Stepps Produktionsspirale 1. Produktauswahl Alle im Katalog, bzw. Internet abgebildeten Artikel liegen als Rohware auf Lager und können sofort bedruckt werden. Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein, können Sie dieses auf unserer Website unter www.keramik-boeck.de erfahren, da die Seite regelmäßig einem update unterzogen wird.
2. Kalkulation/Preise Aktuelle Preise für die im digital print bereitgestellte Rohware können Sie als pdf download runterladen. Somit haben sie sofort, ohne mit uns in Kontakt zu treten , eine Preisinformation. Schnell und verbindlich. Wir haben uns auf kleinere Auflagen konzentriert. Sollte eine spezielle Anfrage mit höheren Stückzahlen in Frage kommen, lassen Sie uns das wissen. Wir erstellen Ihnen dann sofort ein individuelles Angebot.
3. Bestellung Ihre Bestellungen können wir nur per FAX entgegennehmen (oder schriftlich per Post). Hierzu benötigen wir genaue Rechnungs- und Lieferdaten. An die angegebene Rechnungsadresse wird dann die bestellte Ware berechnet und an die angegebene Lieferadresse die Ware geliefert.
4. Datei versenden Zur Datei Versendung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen. Sie können uns auf dem bequemen Weg über email die Daten zukommen lassen, oder Sie schicken uns die Daten per Post auf CD, ZIP 100/240 oder Diskette 1,44 zu.
Muster Service 5. Auftragsbestätigung Kurz nach dem Datenupload bzw. nach Dateneingang erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-Mail, das Ihre Daten angekommen sind. Bitte drucken Sie dieses Mail aus und faxen es unterschrieben an uns zurück, es dient uns als schriftliche Bestellung.
6. Datei Bearbeitung Die eingegangene Datei wird von uns zum Musterdruck vorbereitet.
7. Muster-Erstellung Mit der übertragenen Datei drucken wird ein „Andruckmuster“ und ein Referenzmuster (bleibt zur Qualitätskontrolle bei Keram. Veredelung Böck) das wir Ihnen dann per Post zu schicken. So können Sie die Qualität und Ausführung (Druckstand, Farben etc.) beurteilen. Außerdem liegt dem Andruckmuster ein Farbkorrekturabzug bei, auf dem Sie Änderungen etc. vermerken können. Nur wenn alles Ihren Anforderungen entspricht, beginnt der „Seriendruck“.
Druck Service 8. Korrektur/Freigabe Sie haben mit dem Andruckmuster einen Farbkorrekturabzug und Auftragsbestätigung erhalten. Nur wenn Sie den Farbkorrekturabzug an uns Faxen ist die Bestellung rechtskräftig und wir beginnen mit der Produktion. Dies ist für Sie die absolute Sicherheit bei der Bestellung, da Sie vor dem Druck alle Auftragsdaten mit Originalmuster zur Freigabe erhalten. Die per FAX erteilte Freigabe aktiviert bei uns den Druckvorgang. Nun wird der Termin im System eingetragen. Sollte das Muster nicht Ihren Erwartung entsprechen, müssen Änderungen vorgenommen werden. Diese verzögert somit die Produktion ( da erneute Mustererstellung etc.)
9. Druck Wir starten nun den Druck. Das erstellte Referenzmuster dient beim Druck zur Kontrolle der Auflage.
10. Versand/Rechnung Ist alles produziert gibt es nochmals eine Endkontrolle und die Ware verlässt je nach Auflage unser Haus per Post oder Spedition. Die Rechnung wird i. d. R. einen Tag nach Ausgang der Ware versendet.
11. Ware beim Kunden Nach den vereinbarten Arbeitstagen ist nun der Druckjob bei Ihnen eingetroffen. Wir und Sie sind nun zufrieden.
12. Zahlungsart Es gibt 3 verschiedene Zahlungsweisen:
Per Nachnahme (Deutsche Post) Die schnellste Variante, Preis wird individuell berechnet.
Selbstabholung Für Kunden in der Nähe. Die Ware kann bei uns abgeholt, muss dann aber Bar bezahlt werden.
Bankeinzug Wird mit 3 % Skontiert. Der Rechnungsbetrag wird ca. 3 Tage nach Warenausgang von Ihrem Konto abgebucht.
Rechnung Diese Möglichkeit besteht nur, wenn man bei uns als Profi-Partner registriert ist. Profi Partner sind i. d. R. Wiederverkäufer, die regelmäßig bestellen um ein bestimmtes Kundenklientel mit unseren Waren abzudecken (Werbemittelhandel, Digitaldrucker etc.).
Technische Hinweise/Hilfen
Dateiformate:
JPEG (JPG) Die jpg Datei sollte mindestens eine Auflösung von 300 dpi haben. Außerdem sollte die Datei im CMYK-Modus angelegt sein. Falls Ihr Bild/Logo Schriften enthält, die kleiner als 8p sind, speichern Sie diese bitte mit Minimum 600 dpi.
TIFF Bitte speichern Sie die TIFF-Datei ebenfalls mit einer Minimum Auflösung von 300 dpi. Auch hier gilt, wenn die Schrift kleiner als 8p ist mit Minimum 600 dpi speichern.
CDR Corel Draw von Version 6-10 können wir verarbeiten.
Weitere Formate Bmp (bitmap), eps, ai. Da wir auf PC Basis arbeiten, bitten wir MAC User die Daten dementsprechend zu wandeln.
PDF, Word, Power Point & Co Diese Dateien sind leider keine geschlossenen Formate und können beim öffnen auf unseren Rechnern zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen (Schriften etc.) . Deshalb exportieren Sie Ihr Motiv € bitte in eines der oben angegebenen Formate.
Datenübertragung Sie können uns Ihre Daten für den Druckjob per email unter : info@ keramik-boeck.de zukommen lassen, oder: Auf CD-ROM, ZIP 100/240, Diskette 1,44 speichern. Versand folgt per Post.
CI (Corporite Identity) Jobs Wenn Sie einen Auftrag haben, bei dem viel Wert auf das CI Ihrer/einer Firma gelegt wird, bitten wir Sie und einen Proof per Post zukommen zu lassen. Wir Orientieren uns dann nach den von Ihnen vorgegebenen Farben auf dem Ausdruck (Proof). Farbangaben in HKS, RGB, CMYK oder Pantone sind notwendig.
Bild/Motivanpassung Sie können uns Ihre Motive/Bilder schon angepasst anliefern. Die Daten wie z. B. max. Druckfläche etc. können Sie in unserem Katalog/Produktliste nachschlagen.
Wissenswerte Qualität Grundsätzlich Beim digital print können Einzelstücke, bzw. kleine Serien produziert werden, ohne dass hohe Vorkosten für Filme, Lithos etc. anfallen. Die Qualität ist brilliant – ohne Raster, d. h. Farbverläufe können problemlos realisiert werden.
Digital print auf Porzellan und Keramik Wir drucken im CMYK Modus. Alle Dateien, die Sie uns zusenden sollten deshalb diesem Farbmodus angepasst sein. Sollten Sie Ihre Bilder in HKS oder Pantone angelegt haben, bitten wir Sie uns diese Farbwerte mitzuteilen (z.B. HKS 50). Außerdem benötigen wir einen Farbausdruck (Proof), der die Farben genau darstellt. Mit diesem Farbausdruck haben wir einen Richtwert, Ihren Vorlagen möglichst nahe zu kommen. Bei Porzellan und Keramikrohware aus unserem Sortiment ist es kein Problem ohne Zusatzkosten in Fotoqualität zu drucken.
Digital print auf Glas Siehe digital print auf Porzellan und Keramik, jedoch: Auf Gläser ist kein Fotodruck möglich, da die keramische Tinte nicht genügend Deckkraft auf den satinierten Gläsern hat. Somit wirkt der Druck blass und das Ergebnis zur Vorlage beträgt max. 50%. Firmenlogos, Vereinswappen etc. lassen sich ohne Probleme in hoher Qualität umsetzen.
Andruckmuster Um Fehldrucke zu vermeiden, erstellen wir vor der Serienfertigung ein Andruckmuster (i. d. R. bei einer Auflage von 36 Stück), welches Ihnen zu Begutachtung zugesand wird. Änderungen der Farben, bzw. Durckstandes können auf dem beigelegten Farbkorrekturabzug vermerkt werden. Erst nach schriftlicher Freigabe gegen wir in Serie. Ein Andruck wird mit 12 Euro berechnet (inkl. Postversand, zuzüglich MwST). Sollten Sie keinen Andruck wünschen, drucken wir ohne Haftung und Reklamationsanspruch Ihrerseits.
Beständigkeit des Druckes Grundsätzlich sind alle Tassen, Gläser und Krüge, die im digital print hergestellt werden handkratzfest- und spülbeständig. Da es allerdings keine Norm oder Gesetz gibt, das festlegt ab wie vielen Spülmaschinengängen von absoluter Beständigkeit ausgegangen werden kann, empfehlen wir für eine lange Lebensdauer Ihrer Artikel Handspülung. Außerdem kann es selbst bei gastronomietauglichem Geschirr aufgrund der aggresiven Reiniger (3in1 Tabs) zu Glasurschäden und Abnutzung von Dekoren kommen.
Vorteile digital - Keine Filme, Lithokosten - Einzelstücke und kleine Auflagen lassen sich realisieren - Extrem schnelle Lieferzeiten - Brilliante Farben (ohne Raster), Farbverläufe können umgesetzt werden - Kostengünstiges Andruckmuster (12,50 Euro incl. Versand)
Liefer- und Zahlungsbedingungen Geltungsbereich Alle Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte, u. ä. erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des Vertragspartners erkenn wir nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Soweit der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäften mit dem Vertragspartner.
Angebot und Vertragsabschluss Die in unseren Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, Internet enthaltenen Angaben, Abbildungen und Zeichnungen sind nur annähernd maßgeblich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zwecke nicht beeinträchtigen. Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Durch unsere Mitarbeiter mündliche, fernmündlich oder fernschriftlich abgegebene Erklärung sowie Nebenabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Weicht nach Auffassung des Vertragspartners unsere Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, hat er unverzüglich nach Erhalte, spätestens binnen einer Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, schriftlich die vermeintlichen Abweichung zu rügen, da ansonsten die Auftragsbestätigung als richtig und beiderseits verbindlich gilt. Nachträglich Änderungswünsche des Vertragspartners, die nach Stand der Auftragsarbeiten Mehrkosten verursachen, werden von uns nur gegen Berechnung diese Mehrkosten und Verlängerung der Lieferfrist ausgeführt. Diese Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung .
Preise Unsere Preise verstehen sich netto ab unserem Werk/Lager Vöhringen bzw. unserer Vertragspartner zzgl. Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung sowie der am Tag der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro. Da in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Vertragspartner. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Vertragspartner, soweit kein anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Vertragspartners einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Vertragspartner berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Vertragspartner wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Vertragspartner veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. ISDN).
Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung die Material- oder die Lohnkosten in unserem Lieferwerk, bzw. seitens des Lieferanten, so wie Zölle und sonstige Verkaufssteuern oder Verkaufsabgaben sind wir im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses oder wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, zu Erhöhung der Preise nach billigem Ermessen berechtigt. Gleiches gilt, wenn die Lieferung von Vertragspartner nicht binnen 4 Monate nach Vertragsabschluss abgerufen wird oder aus Gründen, die im Risikobereich des Vertragspartners liegen, nicht zu den bei Vertragsabschluss vorgesehenen Bedingungen erfolgen kann. Des weiteren behalten wir uns eine Preisänderung im Einzelfall vor, wenn eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist, sowie wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind. Bei einer Preissteigerung von mehr als 10% ist der Vertragspartner berechtigt innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der Nichtabgenommenen Meng e zurückzutreten.
Lieferung/Versand Lieferfristen beginnen mit dem Tag unsere Auftragsbestätigung, jedoch nicht von völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht von Eingang vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlage, Genehmigungen, Freigaben, sowie Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl eine nach bestimmten Zeitraum bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Freigabe. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster u. ä. durch den Vertragspartner ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an den Vertragspartner bis zum Tage des Eintreffens einer Stellungnahme. Verlangt der Vertragspartner nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neu Lieferzeit und zwar mit der Bestätigung der Änderung. Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware des Lieferwerk verlässt oder bei Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, gleich, ob sie in unserem Vertrieb oder bei unserem Vorlieferanten eintreten, an der Erfüllung unsere Lieferverpflichtungen gehindert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessene Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder von Schadenersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaig erfolgten Teillieferungen nicht. Der Vertragspartner kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist erklären, ob wir von Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges ist der Vertragspartner zu Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens 3 Wochen fruchtlos verstrichen ist. In diesem Fall kann der Vertragspartner, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendetet Woche des Verzugs von je 0,5 % insgesamt jedoch höchstens 5% des Nettowertes derjenigen Lieferung, mit der wir in Verzug sind, verlangen. Sowohl Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, wegen Verzögerung des Lieferung, als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung , die über die in 5. Genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zu Lieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Werden Versand- oder Zustellung auf Wunsch des Vertragspartners um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Vertragspartner für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchsten jedoch insgesamt 5% berechnen. Der Nachweis höherer oder niedriger Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Die Wahl von Versandart und –weg behalten wir uns vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Vertragspartners abgeschlossen. Selbstabholern, die keinen Euro –Paletten Tausch bei Abholung vornehmen, werden Euro 12,80/St pro Euro-Palette in Rechnung gestellt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden.
Korrekturen Korrekturen gleichen welcher Art (z.B. Anordnung, Gestaltung, Farbgebung, Druckstand) müssen schriftlich mitgeteilt werden. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Vertragspartner auf sonstige Fehler sowie auf Richtigkeit der Dekorfarben und Dekorelemente zu überprüfen und druckfrei erklärt zurückgeben. Wir haften nicht für vom Vertragspartner übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vertragspartners. Wird, gleich aus welchen Gründen auf ein Andruckmuster oder Korrekturabzug verzichtet, so erlischt jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Dekorfarben, Druckstand etc.
Qualitätsanforderungen (Importware) Aufgrund der in den Herstellungsländer gegebenen Herstellungsmöglichkeiten für Keramik, Porzellan und Glas, insbesondere bei Massenproduktionen, gilt als Qualitätsmaßstab Dutzendware in herkömmlicher „Ofensortierung“. Bei Ofensortierungsware sind generell nachfolgende leichte Fehler im keramischen Endprodukt vom Besteller zu akzeptieren und stellen keinen Reklamationsgrund dar: Naderstiche, Glasurschlieren, Glasurabweichungen, Glasurglanz-Toleranzen. Unreinheiten, Eisenflecke und Punzen. Muster stellen einen qualitativen Durchschnitt dar.
Drucktechniken Keramischer Buntdruck. Keramischer Buntdruckverfahren werden nicht nach Pantone- oder HSK Skalen hergestellt. Sie lassen sich lediglich an diese bedingt angleichen. Auch aufgrund thermischer Einflüsse (Dekorbrand bei 840 Grad), daraus resultierenden chemischen Reaktionen und aditiver Farbmischung der Dekorfarben mit der darunter liegenden Glasur sind Dekor-Farbabweichungen nicht auszuschließen und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Grundsätzlich sind Farbabweihungen zum Korrekturabzug/Proof von bis zu 30% möglich. Digital-Druck. Im Digital print Verfahren wird im CMYK/RGB Modus gedruckt. Hier sind Farbabweichungen von 10-20 % nicht auszuschließen und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Zahlungsbedingungen Die Rechnung wird max. 3 Tage nach Versand/Abholung der Ware/Teillieferung ausgestellt. Wird eine bestellte Ware nach Fertigstellung und vor der Auslieferung an den Vertragspartner bei uns oder bei unserem Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter der Fertigstellung der Ware ausgestellt. Unsere Rechnungen sind Zahlbar innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum sofern nichts anderes vereinbart (schriftlich) wurde. Bei uns unbekannten Vertragspartnern behalten wird uns das Recht vor, gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Bankeinzug (Lastschrift) zu fordern. Bei Zielüberschreitungen tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir berechtig, von Verfalltag an, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten, wenn der Vertragspartner Unternehmen (§14 BGB) ist, bei Verbrauchern (§13 BGB) in übrigen 5%-Punkten, über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p. a. zu berechnen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Menge bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung sowie alle mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen vom Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen unser Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung darf die gelieferte Ware weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Vertragspartner nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Vertragspartner verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Kunden des Vertragspartners erforderlich sind. Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Vertragspartners und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist uns die schriftlich unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen) gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen mitzuteilen.
Mängelhaftung Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) 1 Jahr, gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) 2 Jahre ab Empfang der Ware. Des weiteren haften wir gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die wir zu eigenen Zwecken einsetzen, oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen haben. Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Handels- und brachenübliche Toleranzen berechtigen deshalb nicht zur Mängelrüge, insbesondere sind Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10% von Vertragspartner zu akzeptieren. Des weiteren ist bei der Herstellung von Keramikartikeln sowie ähnlicher Waren der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhaften Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Angel in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Rüben wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware, als der bestellten, müssen vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens binnen 4 Wochen nach Ablieferung bzw. wenn der Mangel bei unverzüglicher sofortigen Untersuchung nicht erkennbar war, eine Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber uns geltend gemacht werden. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Im übrigen bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zu Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Bei einer berechtigten, rechtzeitig erhobenen Mängelrüge behalten wir uns nach unserer Wahl zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung gegen kostenlosen Austausch der vom Vertragspartner uns zurückgebenden mangelhaften Ware vor (Nacherfüllung). Der Vertragspartner ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadenersatz besteht jedoch nur, soweit wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Der Schadenersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadenersatz für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchen fehl, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zu Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Vertragspartner ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proof, Andruckmuster) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Vertragspartner oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen nicht unserer Prüfungspflicht. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Vertragspartner vor Übersendung jeweils den neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Domputerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Vertragspartner. Wir sind berechtigt eine Kopie anzufertigen. Ansprüche des Vertragspartners gegen uns gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur soweit, als der Vertragspartner mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Im Rahmen des deutschen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sind aufgrund der im Produktionsbereich herrschenden klimatischen Bedingungen gewisse, aber vollkommen unbedenkliche Luftfeuchtigkeitsablagerungen an Kartonage und Ware zu akzeptieren.
Druckerlaubnis Mit der Druckerlaubnis übernimmt der Vertragspartner die volle Haftung für Text-, Stand- und Farbfehler, die bereits aufgrund der genehmigten Vorlage (n), Farbkopien, Proofs, Andruckmuster oder gestellten Produktionsmuster ersichtlich sind. Farbschwankungen gemäß der üblichen Toleranzen im keramischen Buntdruck und digital print werden akzeptiert. Wir haften somit nur für Produktionsfehler.
Allgemeine Haftungsbegrenzung In allen fällen in denen wir abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- und/oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des Satzes 1 auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist damit nicht verbunden.
Urheberrecht Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichen Verfahren und zu jeglichen Verwendungszweck an eigenen Skizzen und Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Vertragspartner allein verantwortlich. Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seiner Auftragsrechte, insbesondere Unheberrechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen ein solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Handelsbrauch Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
Archivierung Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die Vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleiten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Neu-Ulm. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem deutschen Recht. Dies gilt auch für alle Geschäfte und Verkäufe ins Ausland. Im übrigen erkennt der Vertragspartner im Ausland diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich mit Auftragserteilung als vereinbart an.
Salvatorische Klausel Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Reglung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg mit dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich übereinstimmt.
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